Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen

TEIL I

Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.

Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in unserem zweiteiligen Seminar am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.

Teil 2 findet am 28. Mai 2026 von 10:00 Uhr - 13:00 Uhr statt.
Zur Anmeldung

Themen und Inhalte

  • allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
    • Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung 
    • Geltungsbereich eines Tarifvertrages
  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
    • Probezeit 
    • Arbeitszeit
    • Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit 

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

RA Lars Eickmeier RAin Martina Zilch, LL.M. Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL

Anmeldung

Stammdaten Lang
Teilnahmebescheinigung
Hinweis Fotos

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

DSGVO-Hinweis
28. April 2026
10:00 bis 13:00 Uhr
Haus der Wirtschaft Südhessen Rheinstraße 60 64283 Darmstadt

Ansprechpartnerin

Nicole Thierolf

Assistentin

06151 2985-44