Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen
TEIL I
Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.
Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in unserem zweiteiligen Seminar am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.
Teil 2 findet am 28. Mai 2026 von 10:00 Uhr - 13:00 Uhr statt.
Zur Anmeldung
Themen und Inhalte
- allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
- Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
- Geltungsbereich eines Tarifvertrages
- Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
RA Lars Eickmeier RAin Martina Zilch, LL.M. Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL
Anmeldung
Ansprechpartnerin
