Welche gesetzlichen Änderungen kommen auf Unternehmen zu? Welche aktuellen Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollten Personalverantwortliche kennen? Antworten auf diese Fragen gab unsere traditionelle Auftaktveranstaltung „Gesetzliche Neuerungen & Aktuelle Rechtsprechung 2026“.
In zwei Terminen – wahlweise online oder in Präsenz im Haus der Wirtschaft Südhessen – informierten unsere Juristen Anke Blitz, Susanne Burster und Michael Vedders rund 230 Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Personalleiterinnen und Personalleiter sowie HR-Verantwortliche über die wichtigsten Entwicklungen im Arbeitsrecht.
Im Fokus standen die Rechtsprechung des vergangenen Jahres sowie aktuelle Gesetzesänderungen und die arbeitsrechtlichen Vorhaben des Gesetzgebers für 2026.
Neben Urteilen zu klassischen Fragestellungen der Personalarbeit wurden auch Entscheidungen zu besonderen arbeitsrechtlichen Konstellationen vorgestellt und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis erläutert.
Besonderes Interesse fanden unter anderem folgende Themen:
Die große Resonanz und der intensive Austausch mit den Teilnehmenden machten einmal mehr deutlich: Erfolgreiche Personalarbeit setzt voraus, rechtliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, richtig einzuordnen und strategisch für das eigene Unternehmen zu nutzen.