Workforce „63 (+)“

Rentnerbeschäftigung im Jahr 2026

Der „Herbst der Reformen“ bescherte den Arbeitgebern unter anderem zwei Neuerungen: Erstens die Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots, zweitens die Einführung der Aktivrente. Mit beiden Ansätzen erhofft sich die Bundesregierung eine attraktivere und einfachere Gestaltung der Beschäftigung sogenannter älterer Mitarbeiter, also von Arbeitnehmern, die sich potentiell oder tatsächlich im Rentenbezug befinden.

Die Herausforderung für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht darin, dass hier Arbeitsrecht auf Sozialversicherungsrecht trifft und nunmehr zusätzlich mit einer Änderung im Steuerrecht flankiert wird.

Seit 2023 wurden Rahmenbedingungen verändert und die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben. Das führte dazu, dass nunmehr Leistungen – Sozialleistungen einerseits, Arbeitsentgelt andererseits - parallel laufen, die jeweils anderen Regeln folgen. Diese neue Systematik wird auf Arbeitsverträge angewandt, die lange vor Inkrafttreten der Anhebung von Altersgrenzen, also unter ganz anderen Rahmenbedingungen, abgeschlossen wurden.

Das Seminar stellt die bisherige und unverändert geltende Rechtslage bei der Beschäftigung von Mitarbeitern im Rentenbezugsalter dar, ordnet die Neuerungen ein, die in 2026 eingeführt worden sind und gibt Tipps für die Ausgestaltung von Verträgen.

Themen und Inhalte

  • Überblick über das Recht bis 31.12.2025:
    • Altersgrenzenklausel und Hinausschiebensvereinbarung
    • Aufgabe der Hinzuverdienstregeln
  • Vorstellung der Neuregelungen ab 01.01.2026:
    • Einführung Aktivrente
    • Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots ab Regelaltersgrenze
  • Überlegungen für die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags

Teilnehmerkreis

Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

Das Seminar wird von den Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

13. August 2026
14:00 bis 16:00 Uhr

Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1–3 Tage vor der Veranstaltung versendet.

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