Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Hessen
Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist eine der zentralen Aufgaben von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und Region dar.
Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag. Der Manteltarifvertrag wird durch zahlreiche weitere Tarifverträge zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Metall- und Elektroindustrie in Hessen ergänzt. Die wesentlichen Inhalte dieser Tarifverträge stellen wir Ihnen in diesem Seminar vor.
Themen und Inhalte
- Tarifvertrag über eine betriebliche Sonderzahlung
- Tarifvertrag zum Tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG)
- Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW)
- Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL)
- Tarifvertrag über Verdienstsicherung
- Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch)
- Tarifvertrag zu Leih-/Zeitarbeit (TV Leiz)
- Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten (TV MobA)
- Tarifvertrag für Auszubildende in der Berufsausbildung
- Tarifvertrag Bildung (TV B)
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich
und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
RA Lars Eickmeier
RAin Martina Zilch, LL.M.
Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL
Anmeldung:
24. September 2025
10:00 bis 13:00 Uhr
Haus der Wirtschaft Südhessen
Rheinstraße 60
64283 Darmstadt