Die Beschäftigung von Rentnern seit 2023

Paradigmenwechsel und rechtliche Folgen

Seit dem 01. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei Beziehern einer vorgezogenen Altersrente weggefallen. Eine Entwicklung, die der Gesetzgeber in drei Jahren vollzogen hat,
trifft auf Arbeitsverträge, die unter ganz anderen Vorzeichen entstanden sind. Damit geht arbeitsrechtlich einher, dass die Beendigungsklauseln in Arbeitsverträgen im Fokus stehen.  

Neben der Frage, ob und welcher Rentenbezug bei welcher Klausel ein Arbeitsverhältnis beendet, stellt sich vielen Arbeitgebern die Vorfrage, ob und wie man von einem solchen Rentenbezug seines Mitarbeiters überhaupt erfährt. Zu klären ist auch, was für den Arbeitgeber zu beachten ist, wenn sein Mitarbeiter ihn vor vollendete Tatsachen stellt, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses seine Rente beantragt und so einen „Hinzuverdienst“ schafft.

Nicht zuletzt der Fachkräftemangel fördert unverändert bei vielen Arbeitgebern die Bereitschaft, Mitarbeiter auch nach deren Regelaltersgrenze weiterhin zu beschäftigen. Geschieht dies auf Basis des bestehenden Arbeitsvertrags, ist § 41 SGB VI zu beachten, eine gesetzliche Schnittstelle, die der Gesetzgeber meint, mit einer Änderung zum Jahreswechsel vereinfacht zu haben. 

Spannende Fragen also und viele Möglichkeiten zur personalpolitischen Ausgestaltung!

Themen und Inhalte

  • Rentenklauseln im Arbeitsvertrag
  • Renteneintritt im bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Fortführung von Arbeitsverhältnissen über die Regelaltersgrenze

Teilnehmerkreis

Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

Das Seminar wird von den Juristen / Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

10. April 2025
14:00 bis 16:00 Uhr

Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt. Die Einwahldaten werden ca. 1-3 Tage vor der Veranstaltung versendet.

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