Betriebsratswahl 2022
03. November 2021, 15:00 bis 16:30 Uhr
Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt.
Die Einwahldaten erhalten Sie ca. 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Die wenigen verbleibenden Monate bis zu den regelmäßigen Betriebsratswahlen, die im März 2022 beginnen, werden wie im Flug vergehen.
Die Durchführung des Wahlverfahrens ist Sache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da der Arbeitgeber mit dem gewählten Gremium zusammenarbeiten muss, hat er ein objektives und legitimes Interesse an dessen Zusammensetzung. Bei der Wahrung dieses Interesses begeben sich Arbeitgeber auf eine Gratwanderung, da enge gesetzliche Grenzen den Rahmen des Erlaubten bestimmen.
Das Online-Seminar gibt wichtige rechtliche Hinweise und praktische Tipps für Arbeitgeber im Vorfeld der Betriebsratswahlen.
Themen und Inhalte
- Was dürfen Arbeitgeber sagen oder womit können sie sich am Ende sogar strafbar machen?
- Wo liegen die Grenzen zwischen der Meinungsfreiheit des Arbeitgebers und unzulässiger Wahlbeeinflussung?
- Inwiefern können Arbeitgeber zulässiger Weise Einfluss auf die Wahl des Betriebsrats nehmen?
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich
und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
Das Seminar wird von den Juristen/Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.
Anmeldeformular
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