Arbeitsrechtliche Klippen des Diskriminierungsrechts bei der Einstellung von Bewerbern
07. Juli 2021, 15:00 bis 16:30 Uhr
Das Seminar ist ein Onlineangebot und wird virtuell durchgeführt.
Die Einwahldaten erhalten Sie ca. 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Nach wie vor ist der Arbeitsmarkt in Bewegung und der Fachkräftemangel Realität. Interviews mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern werden zunehmend digital geführt. Nicht zuletzt die Pandemie hat diesen Trend noch forciert. Das macht nicht nur die Beurteilung der persönlichen Eignung schwieriger – die virtuelle Verlagerung des Gesprächs auf den Bildschirm anstelle der vertraulichen und vertrauten Umgebung im Unternehmen hat zur Folge, dass ein Gespräch ungeschützter verläuft. Das kann eine Gesprächsführung „angreifbarer“ machen.
Dieses Seminar gibt einen kompakten Überblick über die Grundlagen des Diskriminierungsrechts und greift sodann mit der „Stellenanzeige“ und dem „Bewerberinterview“ zwei Konstellationen auf, die typischerweise zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen können.
Themen und Inhalte
- Einführung in die arbeitsrechtlichen Grundlagen des Diskriminierungsrechts (AGG)
- die Stellenanzeige – was man besser nicht formulieren sollte
- das Bewerberinterview – zulässige und nicht zulässige Fragen
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
Das Seminar wird von den Juristen/Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.
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