Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen - Teil 1
Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.
Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in unserem zweiteiligen Seminar am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.
Teil 2
28. Mai 2025
10:00 – 13:00 Uhr
zur Anmeldung
Themen und Inhalte
Teil 1
- allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
- Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung
- Geltungsbereich eines Tarifvertrages
- Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit
Teil 2
- Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere
- Zuschläge
- Urlaubsentgelt und -geld
- Dienstreisen
- Urlaub
- Abgruppierung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich
und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
RA Lars Eickmeier
RAin Martina Zilch, LL.M.
Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL
Anmeldung:
08. Mai 2025
14:00 bis 17:00 Uhr
Haus der Wirtschaft Südhessen
Rheinstraße 60
64283 Darmstadt