Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen - Teil 1

Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.

Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in unserem zweiteiligen Seminar am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte. 

Teil 2 
28. Mai 2025
10:00 – 13:00 Uhr
zur Anmeldung

Themen und Inhalte

Teil 1 

  • allgemeine Grundsätze des Tarifrechts
    • Tarifbindung, Nachbindung und Nachwirkung 
    • Geltungsbereich eines Tarifvertrages
  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach dem MTV, insbesondere
    • Probezeit 
    • Arbeitszeit
    • Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit 

Teil 2 

  • Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere
    • Zuschläge
    • Urlaubsentgelt und -geld
  • Dienstreisen
  • Urlaub
  • Abgruppierung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich
und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent/en

RA Lars Eickmeier
RAin Martina Zilch, LL.M.

Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL

Anmeldung:

Unsere Seminare, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen werden fotografisch begleitet. Das Bildmaterial wird ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsförderung verwendet. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich mit Ihrer Abbildung für genannte Zwecke einverstanden, ansonsten bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

08. Mai 2025
14:00 bis 17:00 Uhr

Haus der Wirtschaft Südhessen
Rheinstraße 60
64283 Darmstadt

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