Widuch: Gesetzgeber und Jobcenter müssen Schieflage und extreme Unterschiede zwischen Jobcentern bei Bürgergeldsanktionen beseitigen / Bei Arbeitslosengeld deutlich strengere Sanktionen
VhU Darmstadt und Südhessen zu den Arbeitsmarktzahlen im Mai 2025
Darmstadt. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Jobcenter beim vom Steuerzahler finanzierten Bürgergeld Pflichtverstöße deutlich weniger streng sanktionieren als die Arbeitsagenturen beim Arbeitslosengeld, das die Arbeitnehmer aus eigenen Beiträgen erworben haben. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber jetzt, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Pflichten von Bürgergeldempfängern und die Sanktionsvorschriften deutlich nachschärfen, etwa durch eine sofortige Kürzungsmöglichkeit des Regelsatzes um 30 Prozent bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem Termin. Aber auch die Jobcenter müssen konsequent aktivieren, das heißt die Bürgergeldempfänger etwa zu persönlichen Gesprächen einladen sowie in Arbeit oder Maßnahmen vermitteln“, sagte Dirk Widuch, Geschäftsführer der Geschäftsstelle Darmstadt und Südhessen der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
„Während beim Arbeitslosengeld die Sanktionen nach dem pandemiebedingten Rückgang jetzt wieder ähnlich hoch sind, sind die Sanktionen beim Bürgergeld 2020 mehr als doppelt so stark zurückgegangen und seitdem auf sehr niedrigem Niveau. Sanktionen sind kein Allheilmittel. Aber sie sind unverzichtbar, um den einzelnen Leistungsbezieher an seine Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu erinnern. Sanktionen betreffen glücklicherweise immer nur eine kleine Minderheit, aber für alle geht davon das wichtige Signal aus, dass Bürgergeldempfänger wie auch Arbeitslosengeldbezieher sich anstrengen müssen, um in Beschäftigung zu kommen“, sagte Widuch.
„Die Unterschiede in der Sanktionspraxis der hessischen Jobcenter sind extrem groß und geben Anlass zur Überprüfung. Im Hessenschnitt ist die Zahl der Leistungsminderungen in den Jobcentern von 2019 auf 2024 um rund 58 Prozent zurückgegangen. Je nach Jobcenter variiert die Reduzierung der Sanktionen zwischen 10 Prozent und 90 Prozent. Auch das hessische Sozialministerium sollte bei den kommunalen Jobcentern eine stärker aktivierende Arbeitsvermittlung einfordern. Denn neben der Gesetzeslage spielt die Jobcenterpraxis eine entscheidende Rolle“, so Widuch abschließend.
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Im Mai 2025 ist die Zahl der Arbeitslosen in Südhessen leicht gefallen auf rund 23.555. Personen. Das sind nur 426 Personen weniger als im Vormonat April.
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