System lädt zum Missbrauch ein

Zur Diskussion um Krankschreibung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Darmstadt. „Das System zur Krankschreibung in Deutschland ist anfällig für Missbrauch und aus unserer täglichen juristischen Arbeit wissen wir, dass dieser regelmäßig stattfindet“, sagt Dirk Widuch, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände im Haus der Wirtschaft Südhessen, zur Diskussion um Krankschreibungen in Deutschland. 

„Da sind auf der einen Seite diejenigen, die auffällig häufig an Montagen oder Freitagen krank sind und auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die eine Erstbescheinigung von maximal sechs Wochen nach der anderen einreichen, und so wochenlang bis monatelang krankgeschriebenen sind. In beiden Fällen leisten die Arbeitgeber einhundert Prozent Entgeltfortzahlung. Denn die Kassen springen erst nach sechs Wochen ein und wenn eine Folgeerkrankung vorliegt.“

Widuch weiter: „Um das System gegen Missbrauch zu schützen, setzen wir uns für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ein. Die innere Hürde, sich krankschreiben zu lassen, obwohl man arbeitsfähig ist, ist höher, wenn man dem Arzt in die Augen schauen muss. Außerdem ist es für den Arzt leichter die vorliegenden Symptome im persönlichen Gespräch zu beurteilen. Denn er muss umfassend prüfen, ob die vorliegende Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Das hängt von der tatsächlich ausgeübten beruflichen Tätigkeit sowie den damit verbundenen Anforderungen und Belastungen ab. Auch die Video-Sprechstunde ist eine Möglichkeit, bei der erkrankte Personen sich nicht in überfüllte Wartezimmer setzen müssen. Nicht zu verwechseln ist die Video-Sprechstunde mit den dubiosen Online-Anbietern, die Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen auf Bestellung ausstellen. Dieses Geschäftsmodell muss unbedingt unterbunden werden.“
 

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