Compliance Check
Compliance - Einhaltung von Gesetzen und Regeln
Die Einhaltung von Regeln muss für alle Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein. Dort wo Regeln nicht eingehalten werden, geschieht dies meist eher unbeabsichtigt bzw. unbemerkt.
Dieses aufzudecken ist die Absicht eines Compliance Checks.
Gerade bei der Personalarbeit ist bisweilen nicht bekannt, welche (Detail-)Regeln bestehen, welche Sanktionen Verstöße nach sich ziehen und ob die Regelungen in allen Bereichen des Unternehmens eingehalten oder verletzt werden.
Aufgabe eines erfolgreichen arbeitsrechtlichen Compliance Checks ist es, die Unternehmensorganisation und die innerbetrieblichen Abläufe daraufhin zu durchleuchten, ob sie grundsätzlich eine Gewähr für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bieten und ob im Falle von unternehmerischen Entscheidungen die Strukturen so beschaffen sind, dass ein Fehlverhalten vermieden werden kann.
Wie wird der arbeitsrechtliche Compliance-Check durchgeführt?
An Unternehmen und Situation angepasst untersuchen unsere spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht vor Ort gemeinsam mit den Personalverantwortlichen die einzelnen Bereiche des Unternehmens auf Risiken hin.
Dabei zu untersuchende Bereiche sind im Wesentlichen:
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitszeitrecht
- Ausländerbeschäftigung
- Diskriminierungsrecht
- Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Schwerbehindertenrecht
- Mutterschutz
- Arbeitsschutz und Kinder- und Jugendarbeitsschutz
- Korruptionsvermeidung
- Scheinselbstständigkeit
Ist der Ist-Zustand festgestellt, wird er auf Abweichung von der gesetzlich definierten Soll-Situation hin überprüft. Bei Abweichungen werden Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Die Analyse von Soll- und Ist-Zustand wird in einem Compliance-Bericht ausführlich schriftlich festgehalten. Die Darstellung von bestehenden Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und die daraus entstehenden Risiken ist dabei ebenso wichtig wie das Aufzeigen von Handlungsoptionen und Optimierungspotentialen.
Sind auch Sie an einem Compliance Check durch den Unternehmerverband Südhessen e.V. interessiert, kontaktieren Sie nebenstehenden Ansprechpartner.
Leistungen

Ansprechpartnerin
Anke Blitz, LL.M.
Leiterin Rechtsabteilung
Stellv. Geschäftsführerin
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
06151 2985-47
ablitz@ uvsh.de